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NIS-2 und EU AI Act: Was L&D 2027 leisten muss

Zwei Regelwerke landen gleichzeitig bei L&D. Was sich daraus praktisch ergibt, und wie Sie Ihre eigene Lücke in einem Nachmittag finden.

Sebastian Walker, CEO, Omnora · 5 Min. Lesezeit
Grafik: Schild mit Häkchen zwischen zwei Regelwerken
Inhalt
  1. Das Symptom: Schulungen, die zu langsam sind
  2. Drei Ursachen
  3. Das Instrument: eine Inventur in drei Spalten
  4. Was L&D bis 2027 können sollte
  5. Häufige Fragen

Was bedeuten NIS-2 und EU AI Act für L&D?

NIS-2 ist in Deutschland seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft, die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 des EU AI Act gilt seit Februar 2025. Für L&D heißt das vor allem: Schulungen zu Informationssicherheit und KI-Nutzung müssen schneller angepasst, zielgruppengenau ausgerollt und nachweisbar dokumentiert werden. Welche Pflichten konkret für Ihr Unternehmen gelten, ist eine Rechtsfrage, die Ihre Rechtsabteilung beantworten sollte.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Zwei Daten, eine Aufgabe. NIS-2 seit Dezember 2025, KI-Kompetenz seit Februar 2025.
  2. Erst die Inventur. Thema, Zielgruppe, Nachweis: In drei Spalten wird die Lücke sichtbar.
  3. Tempo ist die Kernfähigkeit. Schulungen müssen sich in Tagen statt Wochen ändern lassen.

Zwei Regelwerke landen gerade gleichzeitig auf den Schreibtischen von L&D-Teams. NIS-2 ist in Deutschland seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft. Und Artikel 4 des EU AI Act, die Pflicht zur KI-Kompetenz, gilt bereits seit Februar 2025. Beide haben mit Schulung zu tun, beide werfen Fragen auf, die L&D allein nicht beantworten kann.

Vorweg eine Abgrenzung, die uns wichtig ist: Wer genau verpflichtet ist und wer wofür haftet, hängt vom einzelnen Unternehmen ab. Das ist eine Frage für Ihre Rechtsabteilung, nicht für einen Blogbeitrag. Was sich unabhängig davon sagen lässt, ist, was diese Regelwerke für die Arbeit von L&D praktisch bedeuten.

Das Symptom: Schulungen, die zu langsam sind

In vielen Unternehmen sieht die Ausgangslage so aus: Es gibt eine jährliche Unterweisung zur Informationssicherheit, entstanden vor einigen Jahren, seitdem leicht angepasst. Zu KI gibt es eine Richtlinie, vielleicht ein Webinar. Und irgendwo liegt eine Liste, wer was wann absolviert hat.

Das Problem ist weniger der Inhalt als das Tempo. Regelwerke, Bedrohungslagen und KI-Werkzeuge ändern sich schneller als der Produktionszyklus klassischer Schulungen. Die Studie von Masterplan und Amadeus Fire zeigt die Lücke deutlich: 55 Prozent der Unternehmen im DACH-Raum sehen KI als Top-Thema, aber nur 35 Prozent bieten Schulungen dazu an (2025).

Drei Ursachen

Die erste Ursache ist die Produktion. Wenn eine Änderung an einer Schulung Wochen dauert, wird sie aufgeschoben, bis die nächste große Überarbeitung ansteht.

Die zweite ist die Zielgruppe. Eine Unterweisung für alle ist einfach zu verwalten, aber sie passt für niemanden richtig. Wer täglich mit Kundendaten arbeitet, braucht andere Beispiele als die Produktion, und wer KI-Werkzeuge für Texte nutzt, andere Regeln als jemand, der Modelle in Prozesse einbaut.

Die dritte ist der Nachweis. Viele Unternehmen können sagen, dass eine Schulung existiert. Weniger können sagen, wer welche Fassung wann absolviert hat. Genau diese Frage wird aber gestellt, wenn etwas schiefgeht.

Das Instrument: eine Inventur in drei Spalten

Bevor Sie neue Schulungen produzieren, lohnt eine einfache Bestandsaufnahme. Sie braucht keine Software, eine Tabelle reicht.

  • Thema: Welche Inhalte zu Informationssicherheit und KI-Nutzung gibt es heute, und von wann ist die aktuelle Fassung?
  • Zielgruppe: Für wen ist jede Schulung gedacht, und gibt es Gruppen, für die gar nichts existiert?
  • Nachweis: Können Sie für jede Person zeigen, welche Fassung sie wann abgeschlossen hat?

Die Tabelle ist in einem Nachmittag gefüllt. Was sie zeigt, ist meistens unangenehm, aber konkret: veraltete Fassungen, Gruppen ohne Schulung, Lücken im Nachweis. Diese Liste nehmen Sie mit ins Gespräch mit Ihrer Rechtsabteilung und Ihrem Informationssicherheitsbeauftragten, die dann entscheiden, was davon verpflichtend ist.

Was L&D bis 2027 können sollte

Aus der Inventur ergeben sich drei Fähigkeiten, die ein L&D-Team in den nächsten Monaten aufbauen sollte. Schulungen müssen sich in Tagen statt Wochen ändern lassen, damit eine neue Vorgabe nicht auf den nächsten Jahreszyklus wartet. Sie müssen in Varianten für verschiedene Zielgruppen und Sprachen entstehen können, ohne dass jede Variante ein eigenes Projekt wird. Und jeder Abschluss muss mit Fassung und Datum im LMS landen, was in der Regel über SCORM funktioniert, wie im Beitrag SCORM erklärt beschrieben.

Mit KI-gestützter Produktion sinkt der Aufwand je Trainingsstunde typischerweise um bis zu 80 Prozent. Untertitel gibt es in 140 Sprachen, Vertonung in mehr als 50. Wie das technisch funktioniert, steht im Beitrag zu Lernvideos mit KI.

Zu Artikel 4 hat sich der Rahmen seit der Erstveröffentlichung dieses Beitrags verschoben. Mit der Änderung durch den Digital Omnibus zum AI Act, in Kraft seit Mitte Juli 2026, gibt es kein vorgeschriebenes „ausreichendes“ Kompetenzniveau für einzelne Personen mehr. Die Pflicht lautet nun, den Aufbau von KI-Kompetenz zu fördern, mit Maßnahmen, die zu Rolle und Einsatzkontext der Beschäftigten passen. Die Europäische Kommission erläutert das in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz. Für L&D bleibt die Aufgabe dieselbe: Schulungen nach Zielgruppe zuschneiden, Abschlüsse nachweisbar dokumentieren und Inhalte schnell nachziehen, wenn sich Werkzeuge oder Vorgaben ändern.

Aktualisiert im Oktober 2026: Abschnitt zu Artikel 4 an die Änderung des AI Act angepasst.

Wie Omnora Trainings aus Dokumenten und Experteninterviews erstellt, LMS-fähig, mit Untertiteln in 140 Sprachen und Vertonung in 50+ Sprachen.Zu Trainings erstellen

Häufige Fragen

Seit wann gilt NIS-2 in Deutschland?

Seit dem 6. Dezember 2025. Welche Pflichten daraus für ein bestimmtes Unternehmen folgen, hängt vom Einzelfall ab und sollte rechtlich geprüft werden.

Was verlangt Artikel 4 des EU AI Act?

Artikel 4 regelt die KI-Kompetenz und gilt seit Februar 2025. Seit der Änderung durch den Digital Omnibus zum AI Act, in Kraft seit Mitte Juli 2026, schreibt er kein bestimmtes oder „ausreichendes“ Kompetenzniveau einzelner Personen vor. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen den Aufbau von KI-Kompetenz fördern, mit Maßnahmen, die zu Rolle und Einsatzkontext passen. Die Europäische Kommission erläutert das in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz. Was das für Ihr Unternehmen konkret heißt, sollte Ihre Rechtsabteilung prüfen.

Was sollte L&D jetzt als Erstes tun?

Eine Inventur in drei Spalten: welche Schulungen zu Informationssicherheit und KI-Nutzung es gibt, für welche Zielgruppen und ob der Abschluss je Person mit Fassung und Datum nachweisbar ist. Die Ergebnisse gehören ins Gespräch mit Rechtsabteilung und Informationssicherheit.

Wie schnell müssen sich Schulungen anpassen lassen?

In Tagen statt Wochen. Regelwerke, Bedrohungslagen und KI-Werkzeuge ändern sich schneller als klassische Produktionszyklen.

Wie wird der Abschluss einer Schulung nachgewiesen?

Üblicherweise im LMS über SCORM, das Abschluss, Datum und Ergebnis je Person erfasst. Wichtig ist, dass auch die Fassung der Schulung dokumentiert ist.

Quellen

  1. Haufe / Advisori: Inkrafttreten von NIS-2 in Deutschland am 6. Dezember 2025 [Fachmedien]
  2. EU / Managementcircle: EU AI Act, Artikel 4 (KI-Kompetenz), anwendbar seit Februar 2025 [Rechtsakt]
  3. Europäische Kommission: AI Literacy, Questions & Answers, Stand Oktober 2026 [Leitlinie]
  4. Masterplan / Amadeus Fire (2025): KI als Top-Thema und Schulungsangebot in DACH-Unternehmen [Studie]
  5. Omnora: typischerweise bis zu 80 Prozent weniger Produktionszeit je Trainingsstunde; 140 Sprachen für Untertitel, Vertonung in 50+ Sprachen [Omnora-Erfahrungswert]
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